(4) Der Mieter erhält für die Mietdauer einen Wohnungsschlüssel.
Bei Verlust des Schlüssels, ist der Wiederbeschaffungswert zu entrichten.
(5) Das Aufladen von Akkus für Elektro- sowie Hybridfahrzeuge an Haus- oder Wohnungsanschlüssen wird
explizit untersagt. Es steht Ihnen aber gegen Gebühr eine Wall-Box zur Verfügung.
§2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom Anreisetag bis zum Abreisetag an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr.
Das Mietobjekt ist aufgeräumt, besenrein und ordnungsgemäß an den Verwalter zu übergeben.
Der Geschirrspüler muss ausgeräumt und die Mülleimer müssen entleert sein.
Der Schlüssel ist an den Verwalter zu übergeben.
§3 Mietvertrag, Mietpreise und Zahlungsweise
(1) Nach Anfrage und Reservierung durch den Mieter, erhält dieser einen Mietvertrag.
Der Vertrag wird erst nach Eingang des unterschrieben Mietvertrages gültig.
(2) Der Mietpreis pro Nacht entspricht den Saisonpreisen aus der Preisliste oder aber dem
zwischen
Mieter und Vermieter vereinbartem Preis.
Die Kosten für Wasser, Strom, Heizung und Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.
Die Kurtaxe ist am Anreisetag beim Verwalter zu entrichten.
(3) Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages 20% des Gesamtmietpreises
als Anzahlung auf das in Punkt 4 genannte Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens 4
Wochen vor Mietbeginn auf genanntes Konto zu zahlen. liegen zwischen dem Vertragsabschluss und
dem Mietbeginn weniger als 28 Tage, ist die Gesamtsumme sofort nach Vertragsabschluss auf
genanntes Konto zu überweisen.
(4) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten.
Die Zahlungsinformationen sind dem Mietvertrag zu entnehmen.
Die Kaution ist mit der Restzahlung des Mietpreises zu überweisen und wird nach Abnahme der
Wohnung durch den Verwalter, vom Vermieter an den Mieter überwiesen.
Bei Schäden oder grober Verunreinigung des Mietobjektes kann die Kaution einbehalten werden.
(5) Bei Zahlungsverzug des Mieters von mehr als 10 Tagen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag
fristlos zu kündigen und das Mietobjekt weiter zu vermieten.
§4 Stornierung des Vertrages und Abbruch des Aufenthaltes
(1) Storniert der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, welcher zu
gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten
Mietpreis bestehen. dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei
vorzeitigem
Auszug (Abbruch des Aufenthaltes).
Als Entschädigung besteht ein pauschalierter Anspruch des Vermieters an Gebühren (in Prozent
vom Gesamtmietpreis) wie nachfolgend aufgeführt:
- 3 Monate und länger vor Mietbeginn in Höhe von 30% des Mietpreises
- 2 Monate bis 3 Monate vor Mietbeginn in Höhe von 60% des Mietpreises
- 1 Monat und weniger vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt in Höhe von 90% des Mietpreises
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises ver-
pflichtet.
(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Dabei ist der Tag des
Eingangs der Kündigung bei dem Vermieter maßgeblich.
§5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich aller Möbel und der in §1 Abs. 2 aufgeführten Gegenstände sind
schonend zu behandeln. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung am den
Mietobjekt
und den aufgeführten Gegenständen.
(2) Mängel welche bei der Übernahme oder aber Mängel welche während der Mietzeit entstehen
sind unverzüglich dem Verwalter mitzuteilen.
(3) Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nicht gestattet.
(4) Das Mietobjekt darf nur mit der vorher vereinbarten Anzahl von Gästen belegt werden.